Nicht jeder kann Haushüter werden
Als Haushüter kommen folgende Personengruppen in Frage:
- Rentner / Pensionäre oder auch Personen, die nicht mehr im aktiven Berufsleben stehen und somit ihre Zeit flexibel einteilen können.
- Damen, Herren und Paare, die finanziell unabhängig sind und die ihren Lebensunterhalt nicht auf die Einkünfte als Haushüter stützen müssen.
- Nichtraucher werden bevorzugt.
- Wichtig ist Tierliebe. Dies ist keine Bedingung aber sehr wünschenswert.
- Ihr eigenes Haustier können Sie leider zum Haushüten nicht mitbringen.
Worin besteht der Anreiz?
Sie betreuen alleine oder als Paar vielleicht ein Haus mit Garten, manchmal mit Schwimmbad.
Der Umgang mit zahmen Haustieren, die vielleicht im eigenen Wohnumfeld nicht (oder nicht mehr) gehalten werden, aber eigentlich gerne betreut würden.
Eine Aufgabe, die zeitlich überschaubar ist, da sie vielleicht 1-3 mal im Jahr für 1-3 Wochen stattfindet. Mehr ist möglich, weniger ist auch möglich.
Der Einsatzort wechselt und führt Sie vor allen Dingen meist aus dem eigenen Wohnort weg. Haushüten ist eine Aufgabe mit Verantwortung, die einen gesunden Stress entwickelt, da man sich einer neuen ungewohnten Umgebung anpassen muss.
Was ist zu tun?
Haushüter übernehmen genau definierte Aufgaben im Heim unserer Kunden.
Hierzu gehören auch die Betreuung der Haustiere.
Insbesondere die Fütterung und der Kontakt in Form von Streicheleinheiten und ggf. bei Hunden die Spaziergänge, nach den Vorgaben der Tierbetreuungsliste, die zwischen Kunden und der Agentur festgelegt ist.
Hier sind auch alle Informationen über das Umfeld der Tiere beschrieben und die Adresse des zuständigen Tierarztes vermerkt.
Die Blumen zu giessen gehört ebenso dazu wie die Kontrolle der Haustechnik.
Der Briefkasten wird geleert und die Post entsprechend deponiert. Anrufe und ihre Zeiten außer Haus werden dokumentiert. Weitere Leistungen sind nicht im Standard. Der Zeitbedarf pro Tag (verteilt) liegt bei etwa zwei Stunden.
Was gibt´s dafür?
Haushüter werden im Rahmen der gesetzlichen Regelung für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (Minijob) entlohnt und sozialversichert. Damit sind sie bei einem Arbeits- und Wegeunfall geschützt.
Im Ergebnis ist die Vergütung nicht als Lohn sondern eher als Taschengeld zu bezeichnen.
Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als Haushüter?